Ihre legale Haushaltshilfe oder Putzfrau von ASL Rhein-Neckar können Sie im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend machen - und das in Höhe von 20% des Dienstleistungsanteils (also des Lohnanteils auf der Rechnung).

Insgesamt können Sie maximal 4.000 € pro Jahr bei den Reinigungs-Dienstleistungen und 1.200 € pro Jahr bei den Handwerkerleistungen direkt von der Steuer abziehen.

Wichtige Voraussetzung: Sie zahlen per Überweisung und können eine entsprechende Rechnung des Dienstleisters vorlegen. Barzahlung wird meistens nicht anerkannt.