Insgesamt können Sie maximal 4.000 € pro Jahr bei den Reinigungs-Dienstleistungen und 1.200 € pro Jahr bei den Handwerkerleistungen direkt von der Steuer abziehen.
Wichtige Voraussetzung: Sie zahlen per Überweisung und können eine entsprechende Rechnung des Dienstleisters vorlegen. Barzahlung wird meistens nicht anerkannt.